Wir möchten gerne Gutes bewegen und freuen uns über neue Förderpartnerschaften! Dabei gelten einige Auflagen, um die sachgerechte und verantwortungsbewusste Verwendung von Fördermitteln sicherzustellen und Transparenz für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Grundsätzliches für eine Förderpartnerschaft:
1. Das Förderprojekt der gemeinnützigen Institution passt zu unseren Themenfeldern und Prinzipien.
2. Der Förderpartner verfolgt gem. seiner Satzung den Zweck der Bildung und/oder Forschung.
3. Der Förderpartner kommt den Berichts- und Nachweispflichten zum Projektverlauf und der Fördermittelverwendung nach.
4. Der Förderpartner gestattet der Stiftung, die Förderung transparent zu machen (Projektbericht, Verwendung Logo).
5. Der Förderpartner verweist in seiner eigenen Kommunikation in Abstimmung mit der Stiftung auf die Förderung.
Den detaillierten Vergabeprozess inklusive unserer Fördergrundsätze und Förderkriterien finden Sie in unserer formellen Richtlinie zur Fördermittelvergabe.
Für Projekte mit einem Förderumfang von max. 2000 Euro gilt folgendes Vorgehen:
1. Es erfolgt eine formlose schriftliche oder mündliche Vorabanfrage mit der Projektidee beim Vorstand.
2. Nach Signalisierung der Zustimmung durch die Stiftung folgt ein formloser schriftlicher Antrag unter Angabe von Zielgruppe, Zielen mit Bezug zu Bildung und/oder Forschung, Inhalten, geplantem Start, zeitlichem Umfang und intendierter Reichweite der Maßnahme sowie eine Angabe der Kosten und des Verwendungszwecks. Ferner wird der aktuelle Gemeinnützigkeitsnachweis sowie ggf. weitere Dokumente beigefügt.
3. Nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand der MatKat-Stiftung kann das Projekt losgehen!
Für Projekte mit einem Förderumfang von über 2000 Euro gilt folgendes Vorgehen:
1. Es erfolgt eine formlose schriftliche oder mündliche Vorabanfrage mit der Projektidee beim Vorstand.
2. Nach Signalisierung der Zustimmung durch die Stiftung wird der ausgefüllte Förderantrag eingereicht. Ferner wird der aktuelle Gemeinnützigkeitsnachweis sowie ggf. weitere Dokumente beigefügt. Ausländische Förderantragstellende müssen ihre Gemeinnützigkeit dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht entsprechend in deutscher Sprache nachweisen.
3. Nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand wird sich auf den Mittelabrufplan verständigt und es erfolgt die Festlegung der Modalitäten in der Fördervereinbarung.
4. Nach Unterschrift der Fördervereinbarung kann das Projekt losgehen!