Lebenssituation: Bezüge übersteigen nicht das Vierfache des Regelsatzes des Bürgergelds (bis 2022: der Sozialhilfe i. S. des §28 des SGB XII); bei Alleinstehenden/-erziehenden das Fünffache - Bildungsvorhaben kann nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden
Inhaltliche Kriterien
Lebensphase: Sie befinden sich grundlegend in einer Orientierungsphase zu Ihrer beruflichen Ausrichtung (zum Beispiel nach einem Schul-, Ausbildungs- oder Bachelorabschluss).
Ihr Anliegen ist es, sich Orientierung hinsichtlich Ihres beruflichen Weges zu verschaffen.
Sie sind willens und engagiert, Ihr eigenes Entwicklungsanliegen eigeninitiativ, aktiv und systematisch mit gezielt darauf abgestimmten Maßnahmen („Bildungsvorhaben“) anzugehen.
Sie verpflichten sich, sich bei Programmteilnahme Ihrem Vorhaben konsequent wie mit uns besprochen zu widmen. Uns ist es ganz wichtig, den Erfolg unseres Programms nachhalten zu können. Daher erklären Sie sich bereit, uns zu definierten Zeiten über Ihre Fortschritte und Erkenntnisse zu berichten.